von tom_a._hawk » Samstag 31. Dezember 2005, 16:36
man kinder .... macht doch nen neuen thread auf, bevor man so alte kamellen hervor holt ...
aber
abe=ALLGEMEINE betriebserlaubnis, kannste einfach mit dir rumtragen, wenn du bock hast, koenntest du es eintragen lassen, aber gelten tut es auch so.
teilegutachten= MUSS eingetragen werden, da es bloss ein gutachten ueber ein teil ist, und somit nicht in zusammenhang mit DEINEM fahrzeug.
-dicht-
Gruß