Sie dürfen aber nicht mit deinen Möpp fahrn, sofern du nicht das Ok gibtst, und die Karre können sie auch nicht gleich beschlagnahmend, weil se dann erstmal nen dringenden Tatbestand brauchen, die brauchen nen beweis, daste schneller als wie 80 fährst. ich wurde scho nen paar mal raus gezogen, und habe einfach verweigert mein Möpp fahrn zu lassen, unter der begründung das der Kolben neu ist, und wennse damit fahren wollt schädigen sie dann mein Möpp, und dann habn se gelassen.
MFG
Sparky