von Pagai » Donnerstag 30. April 2009, 12:36
Welches BJ beschreibt denn der Rahmen?
Normalerweise wenn du eine Karre vom rahmen her aufbaust, bzw. aufbaust und dann anmeldest, dann ist der brief LEER. Keine drosseln und nichts. Keine Reifenfreigaben. Keine eingetragenen Zusatzteile und so weiter.
Die Kiste wird ja nicht schon mit Drossel gebaut, sondern der Auslieferungszustand wird beschrieben.
Und der ist normalerweise OHNE Drossel.
Und anmelden ohne TÜV-Gutachten, was dir nach einer Abnahme durch den TÜV genau den Zustand bescheinigt, den die Betriebserlaubnis beschreibt, wird sicher nicht möglich sein.
Du baust die Karre auf, fährst damit zum TÜV, der macht eine Abnahme. Schaut in seinem Computer nach wie das Ding offen ist (es sei denn du kommst gleich mit einer von der Werkstatt bescheinigten Drosselung), und dann gibt der dir das Papier, aus dem dann hervorgeht wie die 2 Betriebserlaubnis-Dokumente bedruckt werden.
Und besorg dir die alten Papiere. Die werden NIE vernichtet oder einbehalten.
Ich habe bisher IMMER meine wieder bekommen, auch wenn ungültig gemacht, haben sie doch in gewisser Weise eine Gültigkeit, denn aus den Daten diesen Unterlagen werden neue erstellt.
Zum Beispiel sollst du alte Briefe aufheben, wenn dort Reifenfreigaben oder andere Dinge wichtig sind.
a:"Maine DamnunHerren,wir ereischn in wenijschn Minudn de Grense, haltnse bidde ihre Bässe bereit!"
b:"Was hat er gesagt?"
c:"Keine Ahnung, aber sieht so aus als kommen wir jetzt an die Grenze!"
b:"Die wollen bestimmt unsere Pässe sehn!"